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16.12.2015

Urteil zur Tarifgemeinschaft CGZP – Lohndumping hat Konsequenzen

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2010 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ (CGZP) nicht tariffähig und der Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche somit auch nicht gültig war. Jetzt hat das Bundessozialgericht geurteilt, dass in der Konsequenz auch Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden dürfen. Dieses Urteil ist wichtig, denn es sorgt wenigstens für ein bisschen Gerechtigkeit.

Es ist ein gutes Signal, dass Lohndumping Konsequenzen hat. Das Bundessozialgericht sorgt mit seinem Urteil wenigstens für ein bisschen Gerechtigkeit. Das Gericht stellt fest, dass Leiharbeitsunternehmen, die jahrelang den für nichtig erklärten Tarifvertrag der „Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) angewandt haben, zumindest Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Immerhin mussten die betroffenen Leiharbeitskräfte in dieser Zeit erhebliche Lohneinbußen hinnehmen und den Sozialversicherungen entgingen Beiträge in Millionenhöhe.

Sinn und Zweck gewerkschaftlichen Handeln ist es, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Diesen Zweck hat die damalige Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften nicht im Ansatz erfüllt. Wenn Betriebe dies für sich genutzt haben und manchen Leiharbeitskräften im 21. Jahrhundert noch Stundenlöhne von gerade mal 4,81 Euro bezahlt haben, dann muss das Folgen haben. Denn sie haben jahrelang von diesen Gefälligkeitstarifverträgen profitiert. Das ist die Konsequenz aus einem verantwortungslosen Verhalten gegenüber den Leiharbeitskräften und gegenüber den anderen Betrieben, die faire Löhne gezahlt haben. Alles andere wäre nicht gerecht.

Hintergrund:
Anlass für den Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10 (BAGE 136, 302 = AP Nr 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit). Das BAG hatte festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft „Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen“ CGZP die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, um als Gewerkschafts-Spitzenorganisation wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Nach Angaben der Bundesregierung (siehe meine Kleine Anfrage BT-Drucksache 18/2835) führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei über 3000 Arbeitgebern Betriebsprüfungen durch. Betroffen waren rund 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Zwischen Dezember 2005 und Dezember 2009 wurden mehr als 220 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert.

 

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