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30.05.2016

Anhörung: Rechtsvereinfachung SGB II

Der Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Einzelmaßnahmen. Diese folgen jedoch weder einem klaren Konzept, noch haben sie eine klare Stoßrichtung. Der Gesetzentwurf verheddert sich im Kleinklein und enthält Maßnahmen, die noch mehr willkürliches Sonderrecht für die Leistungsberechtigten schaffen. Nur ein Teil der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen würde tatsächlich dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand der Jobcenter sinken würde. Auch viele der Sachverständigen haben bei der Anhörung Kritik geübt. Die Bundesregierung sollte diese Anhörung ernst nehmen und vielfältige Änderungen auf den Weg bringen.