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21.12.2012

Kommentar: Stillstand bei der EU-Arbeitszeitrichtlinie vermeiden

Im Rahmen der EU-Berichterstattung diskutieren wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales häufig die dringend nötigen, aber häufig verschobenen europäischen Vorhaben – so auch die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie. Das aktuelle Scheitern der Verhandlungen der Sozialpartner auf europäischer Ebene ist sehr bedauerlich und darf nicht zum Stillstand führen.

Die Arbeitszeitrichtlinie von 2003 war ein wichtiger Schritt für eine europaweite Stärkung des Arbeitsschutzes. Überlange Arbeitszeiten sind gesundheitsschädlich für die Beschäftigten, erhöhen das Unfall- und Verletzungsrisiko und verzerren den Wettbewerb. Jedoch wurde Immer wieder die uneinheitliche Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in Berichten angemahnt. Gerade auch Deutschland macht von einer „opt-out-Regelung“ Gebrauch – durch individuelle Regelungen kann somit die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden. Insbesondere im Gesundheitsbereich, aber auch bei der Feuerwehr kann in Deutschland davon abgewichen werden.

Nicht nur diese opt-out-Regelung, auch die Festlegung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit und die Gewährung von Ausgleichsruhezeiten für überlange Arbeitszeiten sind zwischen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite nach wie vor strittig. Es wundert daher nicht, dass die Einigung der Sozialpartner auf einen neuen Anlauf zur EU-weiten Regelung jetzt an den unvereinbaren Positionen gescheitert ist. Nun ist die Kommission am Zug, selbst einen Entwurf vorzulegen. Die Bundesregierung sollte im Rat darauf hinwirken, dass ein solcher Entwurf nun auch tatsächlich erarbeitet wird. Denn durch Aussitzen und Verzögern alleine wird sich das Problem nicht lösen lassen. Die Kosten für Unfälle und Gesundheitsschäden durch überlange Arbeitszeiten trägt die Allgemeinheit – die psychischen und körperlichen Lasten tragen die Beschäftigten. Hier ist staatliches Handeln notwendig.

Ein starker Arbeitsschutz auf europäischer Ebene ist wichtig und ein zentraler Aspekt eines sozialen Europas. Die Arbeitszeitrichtlinie ist ein wichtiges Element dieser Strategie. Hier müssen sich die EU-Institutionen handlungs- und durchsetzungsfähig zeigen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht verspielen.