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27.03.2019

Sozialer Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze in Leiharbeitsbetrieben möglich

Seit Jahren kritisiere ich, dass viele arbeitslose Menschen von Arbeitsagenturen und Jobcentern in großer Zahl in Leiharbeit vermittelt werden. In einer schriftlichen Frage wollte ich daher wissen, ob beim Sozialen Arbeitsmarkt auch Arbeitsplätze in der Leiharbeitsbranche gefördert werden können. In ihrer Antwort hat dies die Bundesregierung leider bestätigt. Das geht gar nicht.

Arbeitsplätze im Sozialen Arbeitsmarkt sollen Teilhabe ermöglichen. Menschen müssen sich nach langer Arbeitslosigkeit in einem sicheren Rahmen ausprobieren können und Wertschätzung erfahren. Ich bezweifle stark, dass dies in der Leiharbeit mit ständig wechselnden Entleihbetrieben und Tätigkeiten überhaupt möglich ist.

Zentral ist aber auch das Problem von Mitnahmeeffekten im Dreiecksverhältnis von ArbeiterInnen, Leiharbeitsunternehmen und Entleihunternehmen. Die Leiharbeitskräfte werden von Leiharbeitsfirmen angestellt und auch von diesen bezahlt. Sie überlassen die angestellten Beschäftigten dann flexibel an andere Entleihunternehmen und erhalten dafür eine Vergütung. Das Geschäftsmodell funktioniert, weil Leiharbeitskräfte häufig schlechter bezahlt werden. Wenn nun Leiharbeitsfirmen einen Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts erhalten, aber gleichzeitig von den Entleihbetrieben vergütet werden, verdienen sie doppelt. Eine solche staatliche Subventionierung von Leiharbeitsbetrieben wäre keinesfalls akzeptabel.

Die Bundesregierung hat dazu leider keinen klaren Standpunkt. Sie schreibt, dass im Einzelfall geprüft werden müsse, ob Leiharbeitsfirmen dann eventuell geringere Verleihgebühren verlangen dürften. Diese Haltung kritisiere ich scharf und werde weiter dranbleiben!

Antwort der Bundesregierung: Sozialer Arbeitsmarkt und Leiharbeit

Antwort auf Nachfrage