Ein Jahr nach dem Start des Sozialen Arbeitsmarkts habe ich die Bundesregierung nach Zahlen und ersten Einschätzungen gefragt. Die Ergebnisse sind leider ernüchternd – weder wurden ausreichend Stellen geschaffen, noch passen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Zugangsvoraussetzungen sind viel zu starr, die Ausgestaltung der Lohnkostenzuschüsse und der Coachings zu wenig individuell. Ohne baldige Nachbesserungen droht der Soziale Arbeitsmarkt seine Ziele zu verfehlen.
Der Soziale Arbeitsmarkt wird von der Bundesregierung bereits jetzt als großer Erfolg gefeiert. Auch ich bin überzeugt, dass die Einführung eines solchen Instruments dringend nötig war. Gleichzeitig zeigt die Antwort zur Kleinen Anfrage, dass das im Koalitionsvertrag ausgegebene Ziel von 150.000 Stellen noch lange nicht erreicht ist. Wenn wir genauer hinschauen, dann zeigen sich weitere Probleme bei der Frage wer eigentlich von dem neuen Instrument profitiert. Frauen und Migrant*innen sind es jedenfalls nicht – ihr Anteil liegt mit 37 Prozent und 10 Prozent deutlich unter ihrem Anteil aller Arbeitslosen im SGB II.
Auffällig ist auch, dass der weitaus größte Teil der Teilnehmenden im Jahr vor Beginn der Maßnahme im Sozialen Arbeitsmarkt gar nicht (38 Prozent) oder unter einem Jahr arbeitslos war (ebenso 38 Prozent), also beispielsweise an einer anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahm. Sie haben also durch vorherige Förderungen bereits erste Schritte in Richtung Erwerbstätigkeit unternommen. Menschen, die jedoch weit davon entfernt sind und enge Begleitung brauchen, profitieren bisher kaum. Das muss sich dringend ändern, wenn der Soziale Arbeitsmarkt wirklich Teilhabe und Chancen für alle Langzeitarbeitslosen ermöglichen soll. Wir fordern daher eine Stärkung von Beschäftigungsträgern, da sie die Expertise im Umgang mit langzeitarbeitslosen Menschen haben und auch unabhängig von Gewinnorientierung Beschäftigungschancen bieten.
Wenig Gutes lassen auch die Zahlen zur Dauer der geschlossenen Arbeitsverträge erahnen. Der größte Teil wird für einem Zeitraum unter den möglichen 5 Jahren geschlossen (73 Prozent), davon sind 60 Prozent sogar auf unter 3 Jahre befristet. Da ab dem dritten Jahr der Lohnkostenzuschuss auf 90 Prozent abgesenkt wird, können viele gemeinnützige Träger die entstehende Finanzierungslücke nicht mit Eigenmitteln ausgleichen und müssen den Arbeitsvertrag beenden. Es ist wirklich absurd, wie Erfolge auf diese Weise zunichte gemacht werden. Die Bundesregierung muss auch hier dringend nachsteuern und den Lohnkostenzuschuss flexibilisieren.
Kleine Anfrage: Bilanz nach einem Jahr „Sozialer Arbeitsmarkt“