In der digitalen Welt verschwimmen die Grenzen zwischen Selbstständigen und Beschäftigten. Crowd-, Gig- und Clickworker – die meisten von ihnen sind Solo-Selbstständige, die sich in einer Arbeitswelt bewegen, für die es bislang kaum Regeln gibt. Mit einem Antrag fordere ich jetzt die Bundesregierung auf, für eine soziale Mindestsicherung und besseren rechtlichen Schutz der Erwerbstätigen in der Plattformökonomie zu sorgen.
Wie groß die Zahl der Menschen in Deutschland tatsächlich ist, die in der Plattformökonomie arbeiten, ist nicht wirklich bekannt. Die Datenlage ist dünn, wissenschaftliche Studien gibt es wenige. Die Schätzungen reichen von 500.000 bis zu 1,6 Millionen Menschen.
Viele dieser über Plattformen Tätigen sind solo-selbstständig und arbeiten unter äußerst prekären Bedingungen. Oft haben sie keine eigenständige soziale Absicherung. Und die Plattformen lagern zunehmend und unverhältnismäßig stark ihr unternehmerisches Risiko auf die Plattformarbeitenden aus. Daher wollen wir gesetzlich verankern, dass der erforderliche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Schutz gewährleistet sein muss, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, Lohndumping zu verhindern und Plattformtätige vor prekärer Selbstständigkeit zu schützen.
Im Einzelnen wollen wir ein allgemeines Mindesthonorar einführen, mit dem für Solo-Selbstständige, die an der Grenze zur abhängigen Arbeit tätig und dabei ihrem Vertragspartner wirtschaftlich in hohem Maße unterlegen sind, ein lebensnotwendiges Einkommen ermöglicht wird. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich für eine Reform des europäischen Kartellrechts einzusetzen, so dass kollektiv vereinbarte Mindestentgelte für Solo-Selbstständige nicht als Preisabsprachen gelten und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würden. Nach einer solchen Änderung des Kartellrechts soll das Tarifvertragsgesetz dahingehend erweitert werden, dass Tarifverträge auch für solo-selbstständige Erwerbstätige auf Plattformen abgeschlossen und allgemeinverbindlich erklärt werden können. Außerdem könnten in der Folge auch branchenspezifische Mindesthonorare ermöglicht werden.
Um die soziale Absicherung zu stärken, wollen wir die freiwillige Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen stärken, und ihnen in besonderen Notsituationen, wie beispielsweise während einer Pandemie, auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld einräumen. Außerdem sollen alle nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Gleichzeitig wollen wir dafür sorgen, dass Solo-Selbständige, die über Plattformen arbeiten, Interessenvertretungen gründen können, und dass die Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu den Erwerbstätigen auf Plattformen erhalten. Außerdem sollen für Plattformbeschäftigte, die an der Grenze zur abhängigen Arbeit tätig sind, Mindeststandards beim Arbeitsschutz gelten.