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23.06.2021

Homeoffice: Aus der Pflicht ein Recht machen

Das Bundeskabinett hat heute eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Danach entfällt für Arbeitgeber ab 1. Juli die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. Außerdem bleiben Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest anzubieten.

Aus der Pflicht zum Homeoffice sollte jetzt endlich ein Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten werden. Denn Beschäftigte müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, bei Interesse im Homeoffice zu arbeiten, ohne dass ihr Chef ihnen das einfach verwehren kann.

Mit Homeoffice gab es monatelang guten Infektionsschutz in der Arbeitswelt, der auf sehr einfache Art funktioniert hat. Doch die Pflicht dazu lässt die Bundesregierung jetzt einfach zum 30. Juni auslaufen, anstatt sich um eine gute Anschlussregelung zu kümmern.

Wenn Arbeitgeber nicht weiterhin aufgefordert werden, die Möglichkeit mobiler Arbeit zu schaffen, wird in vielen Betrieben wieder das Paradigma der Präsenzkultur Einzug halten. Wir verpassen die Chance, endlich eine moderne Arbeitskultur zu etablieren. Eine solche Arbeitskultur ermöglicht Beschäftigten die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben, steigert so die Arbeitsplatzattraktivität und sorgt auf diese Weise dafür, dass Unternehmen Fachkräfte halten und anziehen können. Von weitsichtigem Handeln zeugt das jetzige Nichts-Tun der Bundesregierung nicht. Das gilt für die digitale Arbeitswelt von morgen und für den Infektionsschutz in Zeiten der Delta-Variante gleichermaßen.

Homeoffice: Aus der Pflicht ein Recht machen