Das Bundesnetzwerk für Arbeit und Soziale Teilhabe hat einen spannenden fachpolitischen Austausch zwischen sozialen Trägern und MdBs im Ausblick auf die Bundestagswahl organisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Pläne die Parteien für das Teilhabechancengesetz und insbesondere den Sozialen Arbeitsmarkt haben. Meine Forderung nach einer „doppelten Entfristung“ wurde sehr positiv aufgenommen und von den Trägern unterstützt.
Sosehr ich die Einführung des Sozialen Arbeitsmarkts durch die Große Koalition in dieser Legislaturperiode begrüßt habe, die Befristung bis Ende 2024 war ein Fehler. Wenn wir Koalitionsverhandlungen führen können, werde ich mich dafür einsetzen, dass das Instrument entfristet wird. Dabei wird es auch wichtig sein, Teilnahmehürden zu verkleinern und einem Teil der Menschen eine dauerhafte Teilnahme zu ermöglichen. Außerdem bin ich ganz klar der Meinung, dass die Freie Förderung (§ 16f SGB II) ausgebaut werden muss, um regional individuelle Angebote machen zu können. Zu diesem Thema hatte das Bundesnetzwerk Prof. Dr. Peter Mrozynski eingeladen, der die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Nutzung der Freien Förderung in Verbindung mit dem Sozialen Arbeitsmarkt vorstellte.
Auf Grundlage des mehrstündigen Austauschs hat das Bundesnetzwerk eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der das gemeinsame Ziel unserer Forderungen noch einmal deutlich wird. Über diese inhaltliche Unterstützung im Wahlkampf habe ich mich sehr gefreut.