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07.04.2022

Frühjahrsempfang Hans Böckler Stiftung: DGB-Gesetzentwurf zu einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

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Vor 50 Jahren, 1972, gab es die letzte richtig große Reform der betrieblichen Mitbestimmung. Zu diesem Anlass hatte Hans-Böckler Stiftung sich die Mühe gemacht, einen ganzen Gesetzentwurf mit umfassenden Vorschlägen für Reformen der betrieblichen Mitbestimmung vorzulegen. Bei einer Podiumsdiskussion haben wir diese und die Projekte der Ampel ausführlich debattiert.

Es kommt nicht oft vor, dass Verbände ganze Gesetzentwürfe öffentlich vorlegen, um für ihre Anliegen zu werben. Der DGB hat das mit einer Gruppe von Expert:innen aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Wissenschaftler:innen getan und ein detailliertes Reformkonzept zur betrieblichen Mitbestimmung vorgelegt. Dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann ging es darum, dass Veränderungen in den Betrieben mit den Beschäftigten umgesetzt werden und nicht über ihre Köpfe hinweg – dem kann ich nur voll zustimmen.

Auf dem Podium, bei dem auch die Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Annette Kramme sowie mein FDP-Kollege Carl-Julius Cronenberg dabei waren, haben wir die DGB-Vorschläge ausführlich diskutiert. Sehr gefreut hat mich, dass ich im DGB-Entwurf unsere Grüne Forderung für ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Maßnahmen, zur Verbesserung des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes wiedergefunden habe. Aber auch bei Mitbestimmungsfragen zu Transformation, Digitalisierung, Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen und einer weiteren Erleichterung von Betriebsratsgründungen hat der DGB mit seinem Gesetzesentwurf haufenweise wertvolle Anregungen für die weitere Regierungsarbeit gegeben –diesen Input sollten alle entsprechend würdigen.

Daneben ging es bei der Debatte natürlich auch um Punkte, die im Koalitionsvertrag bereits konkrete vereinbart wurden. Hier haben wir Grünen wichtige Projekte zur Stärkung der Mitbestimmung durchgesetzt. Besonders wichtig war mir, ein „digitales Zugangsrecht“ für Gewerkschaften zu den Betrieben. Gewerkschaften werden das Recht bekommen, sich künftig auch im Firmen-Intranet zu präsentieren oder Beschäftigte per Email oder sonstigen firmeninternen Kommunikationsmitteln zu kontaktieren. Das ist überfällig, denn die Realität in den Betrieben ist längst digital. Ein Aushang am „Schwarzen Brett“ reicht da nicht mehr, um Beschäftigte zu erreichen. Das gilt in Zeiten von Homeoffice und Pandemie umso mehr.

Geeinigt haben wir uns auch darauf, dass Straftaten gegen Betriebsräte oder Behinderungen von Betriebsratswahlen künftig immer strafrechtlich verfolgt werden (sogenanntes Offizialdelikt). Das ist ein wichtiges Stoppschild für mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber.

Andere Elemente zur Stärkung der Mitbestimmung müssen erst noch in der künftigen Regierungsarbeit ausbuchstabiert werden. Deshalb haben wir auf dem Podium ausführlich darüber diskutiert, was aus dem Satz im Koalitionsvertrag, dass wir die Mitbestimmung „weiterentwickeln“ wollen, folgen muss. Meine grüne Position ist klar und hat sich auch nicht verändert: Wir brauchen ein umfassendes „Update“ bei der Mitbestimmung – und dafür hat der DGB mit seinem Gesetzesentwurf heute sehr wichtige Anregungen gegeben.