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23.05.2024

75 Jahre Grundgesetz: Die Würde des Menschen steht an erster Stelle

Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag. Dieser Tag ist besonders, weil das Grundgesetz das Fundament für unsere demokratische, freie und offene Gesellschaft bildet, was global betrachtet keineswegs selbstverständlich ist. Das Grundgesetz prägt auch meine Arbeit im Bundestag. So verlangen beispielsweise die Menschenwürde (Artikel 1) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20) zusammen, dass wir für alle ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern müssen. Auf dieser Grundlage habe ich das Bürgergeld verhandelt.  

Das Grundgesetz definiert Grundwerte und Grundrechte. Es garantiert die Menschenwürde, die Meinungsfreiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und beispielsweise auch die Gewaltenteilung. Unsere Demokratie und unser Rechtsstaat basieren auf diesen Grundlagen. Das Grundgesetz gibt uns auch Werte für unser Zusammenleben an die Hand. Die Menschenwürde steht dabei an erster Stelle. Als Gesellschaft sind wir verpflichtet, die Würde jedes Einzelnen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sozialer Stellung zu achten. Das gilt auch für staatliches Handeln und daraus resultiert beispielsweise soziale Sicherheit, aber auch Chancengleichheit. Ein Leben in Würde muss für alle ermöglicht werden. Diese Werte sind grundlegende Errungenschaften, die wir schützen und verteidigen müssen.

Wenn demokratie- und verfassungsfeindliche Positionen laut werden. Wenn Verfassungsfeinde unsere demokratischen Werte infrage stellen und unsere Demokratie angreifen. Wenn sie Menschen diffamieren und diskriminieren, dann müssen wir unsere Demokratie verteidigen. Daher waren die Demonstrationen Anfang des Jahres wichtig, bei denen Millionen von Menschen für unsere Demokratie auf die Straße gegangen sind. Es bedarf klarer Antworten und Konsequenzen, nicht nur auf der Straße, sondern ganz grundsätzlich. Demokratie beruht auf Freiheit. Sie muss aber auch wehrhaft sein, wenn sie bedroht wird.