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06.06.2024

Happy Birthday Arbeitszeitgesetz

Heute genau vor 30 Jahren, am 6. Juni 1994, trat das Arbeitszeitgesetz in Kraft. Das Arbeitszeitgesetz regelt unsere täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Es gilt der 8-Stunden-Arbeitstag, der durch Ausnahmeregelungen auch mal 10 Stunden lang sein darf. Danach muss eine Ruhezeit von 11 Stunden verbindlich eingehalten werden. Das ist dann die Zeit für den Arbeitsweg, für Hausarbeit, Zeit für Kinder, Familie, Freunde, Freizeit und insbesondere für Erholung und Schlaf. Und bei all dem geht es um unsere Gesundheit, aber auch um Lebensqualität.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass ab der siebten bis achten Arbeitsstunde die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Arbeitsleistung deutlich abnimmt. Zugleich steigt nach der achten Arbeitsstunde das Unfallrisiko drastisch an. Beim Arbeitszeitgesetz geht es also um die Menschen und ihre Gesundheit. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass lange Arbeitszeiten krank machen. Und auch wer nicht genug Zeit hat, sich zu erholen, gefährdet seine Gesundheit. Zu wenig Schlaf führt zu Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen. Gut arbeiten, kann so niemand.

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und dem darauf folgenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten in Deutschland dokumentiert werden. Wie das geschieht, ist bisher leider nicht geregelt.  Arbeitszeit kann derzeit per Stechuhr dokumentiert werden oder per App, sie kann  in einer Excel-Tabelle festgehalten werden oder auch handschriftlich. Arbeitgeber können die Dokumentation außerdem an ihre Beschäftigten delegieren. Anders ist es ja auch gar nicht möglich, der niemand weiß, wie lange im Homeoffice gearbeitet wird.

30 Jahre Arbeitszeitgesetz zeigen, diese Art des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat sich bewährt. Und allen, die immer wieder mal lautstark fordern, es bräuchte mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, sei gesagt: Bereits dieses Arbeitszeitgesetz bietet den Arbeitgebenden, die tariflich gebunden sind, genügend Flexibilisierungsmöglichkeiten. Denn per Tarifvertrag kann bereits heute von vielen der Vorgaben im Gesetz abgewichen werden.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein gutes und notwendiges Gesetz, das wir gut schützen müssen!