Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit zwei Klagen gescheitert. Jetzt ist klar, dass sie im Bundestag keinen Anspruch darauf hat, den Vorsitz in Ausschüssen zu übernehmen. Der Vorsitz in einem Ausschuss wird per Wahl bestimmt. Und bisher ist die AfD hier immer gescheitert, wenn sie einen Ausschussvorsitzenden aus den eigenen Reihen zur Wahl stellte. Das, so das Verfassungsgericht, sei erlaubt und bewege sich im Rahmen der Autonomie des Parlaments. Denn wir müssen die AfD nicht wählen.
Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse repräsentieren die Ausschüsse häufig in der Öffentlichkeit. Außerdem spielen sie eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Daher ist das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wirklich wichtig.
Das Gericht entschied außerdem, dass der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt werden durfte. Ende 2019 hatten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner aufgrund antisemitischer Äußerungen in den sozialen Medien mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgewählt. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klargestellt: Wer gewählt wird, kann auch wieder abgewählt werden. Das nennt sich Demokratie!