Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg im sogenannten Maultaschen-Fall erklärt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung ebenfalls ihre Zweifel an der fristlosen Kündigung.
Die Zweifel des Landesarbeitsgerichts an der Angemessenheit der fristlosen Kündigung wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen teilen wir. Nach Ansicht des Gerichts wäre eine Abmahnung angemessen gewesen.
Auch in diesem Fall geht es auf Seiten des Arbeitgebers nur um Bagatellbeträge, bei den Beschäftigten hingegen geht es um die Existenz. Diesem Unterschied muss der Gesetzgeber gerecht werden. Deswegen plädieren wir dafür, dass in Zukunft auf derart geringe Vergehen eine Abmahnung und keine Kündigung erfolgen darf. Mit einem Fachgespräch haben wir unsere Position geschärft und werden einen Antrag in den Bundestag einbringen, der eine Abmahnungspflicht bei Bagatellvergehen vorsieht und somit unserer Rechtsauffassung entspricht.