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20.09.2019

Antrag: Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche verbessern und Nachunternehmerhaftung einführen

Die Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche sind in den Subunternehmen teilweise katastrophal. Geht der Subunternehmer pleite, dann können sich die großen Paketdienste als Auftraggeber auch noch aus der Verantwortung stehlen. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung jetzt endlich eine Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche einführen möchte. Mir ist das aber zu wenig und deshalb habe ich einen Antrag mit zusätzlichen Forderungen in den Bundestag eingebracht.

Weit verbreitet sind in der Branche Leiharbeit, Werkverträge, Abrufkräfte, Scheinselbstständigkeit und häufig ein schwer zu durchschauendes Geflecht von Sub- und Subsubunternehmen. Vielfach fehlen den Gewerkschaften zudem eine geregelte Mitbestimmung und Betriebsräte. In der Vergangenheit wurde zudem mehrfach aufgedeckt, wie entsandte Beschäftigte aus osteuropäische Staaten ausgebeutet werden. Sie arbeiten teilweise ohne Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und Sozialversicherung und häufig wird der Mindestlohn unterlaufen und das Arbeitszeitgesetz missachtet.

Jetzt soll tatsächlich die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge für die Paketbranche kommen. Die Nachunternehmerhaftung ist aber nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr – beispielsweise die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit, flächendeckende Kontrollen, Equal Pay in der Leiharbeit und ein Verbandsklagerecht. Es braucht viel, damit sich die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen tatsächlich verbessern.

Antrag: Arbeitsbedingungen in der Paket- und Logistikbranche verbessern und Nachunternehmerhaftung einführen