Wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu sichern, dürfen Gewerkschaften und Betriebsräte weitreichende Vereinbarungen zu Standorten, Beschäftigungssicherheit und Investitionen aushandeln – auch wenn diese die unternehmerische Freiheit teilweise einschränken. Das zeigen Rechtswissenschaftler:innen von den Universitäten Trier und Wiesbaden in einem neuen Rechtsgutachten, das vom Hugo-Sinzheim-Institut gefördert wurde.
Damit ist die Arbeitgeberseite widerlegt, die häufig behauptet, konkrete Vereinbarungen zu Standorten, Belegschaftsstärke oder Investitionen hätten in Tarifverträgen nichts zu suchen. Es handele sich um Angelegenheiten, die den unantastbaren Kern unternehmerischer Entscheidungen betreffen. Doch das stimmt nicht. Die Rechtswissenschaftler:innen haben in ihrer Studie herausgearbeitet, dass Gewerkschaften und Betriebsräte weitergehen können und auf die Unternehmenspolitik Einfluss nehmen dürfen, um die Transformation der Wirtschaft im Interesse von Beschäftigten zu gestalten und Arbeitsplätze zu sichern. Immerhin hat bereits das Bundesverfassungsgericht in einem früheren Urteil festgestellt: Unternehmerische Freiheit steht unter einer Sozialbindung.
Hans-Böckler-Stiftung: Weitere Informationen zum Rechtsgutachten