Das Bundesarbeitsgericht hat in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt, dass Leiharbeitskräfte bei der Berechnung der Größe eines Betriebsrates im Entleihunternehmen berücksichtigt werden müssen. Mit dieser Entscheidung wurden die Betriebsräte und die Leiharbeitskräfte gleichermaßen gestärkt. In einem anderen Urteil wurde die Tarifunfähigkeit der CGZP abermals bestätigt. Zu unserem Bedauern hat das Bundesarbeitsgericht aber das Einklagen von Lohnansprüchen aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP nicht leichter gemacht.
Zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über Verjährungsfristen der Equal Pay-Ansprüche von ehemaligen Leiharbeitskräften, die nach Tarifen des Christlichen Gewerkschaftsbunds bezahlt wurden, und dem Einfluss von Leiharbeit auf die Größe des Betriebsrats erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Leiharbeitskräfte gehören zum Betrieb. Deshalb begrüßen wir das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem Leiharbeitskräfte bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats mitgezählt werden müssen. Damit werden die Betriebsräte gestärkt und damit erhalten die Betriebsräte auch wieder Augenhöhe in Betrieben, in denen Leiharbeit eine Rolle spielt. Diese Forderung haben wir schon vor Jahren in den Bundestag eingebracht. Sie wurde bisher immer von den Regierungsfraktionen abgelehnt und von der Bundesregierung ignoriert.
Die Bestätigung von Equal Pay-Ansprüchen ist ein eindeutiges Signal. Die CGZP-Tarifverträge in der Leiharbeit waren Lohndumping und dies hat das BAG bestätigt. Problematisch ist, dass nur wenige Leiharbeitskräfte – aufgrund der sehr engen Ausschlussfristen – rückwirkend ihre Lohnansprüche geltend machen können. Die Leiharbeitskräfte sind in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Sie hatten keinen Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsverträge und darauf, welcher Tarifvertrag angewendet wird.
Mit dem BAG-Urteil sehen wir uns in unserer Forderung nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ bestätigt. Wir fordern deshalb weiterhin Equal Pay ab dem ersten Tag und ein Flexibilitätsbonus in Höhe von 10 Prozent. Damit werden Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten vermieden. Auch Leiharbeit muss fair entlohnt werden.