Kündigungen wegen Bagatelldelikten, wenn z.B. MitarbeiterInnen in Altenheimen übrig gebliebenes Essen verzehren oder Mitarbeiter versehentlich eine Kuli aus dem Büro mitnehmen, erhitzten in den vergangenen Monaten die Gemüter. Beate Müller-Gemmeke ist der Auffassung, dass Kündigungen bei Bagatelldelikten unfair sind und eine Abmahnung "in der Regel" angemessener wäre. Deswegen hat sie gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine gesetzliche Regelungen eine Pflicht zur Abmahnung gesetzlich zu verankern.
Nach geltendem Recht werden die Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Der EuGH hat bestätigt, dies widerspricht dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Mit einem Gesetzesentwurf fordern Beate Müller-Gemmeke und Jerzy Montag die Bundesregierung auf, diesen Satz im BGB zu streichen. … weiterlesen