Die Bundesregierung schaut weg, wenn die Deutsche Rentenversicherung untätig bleibt und nichts dagegen unternimmt, dass Unternehmen sittenwidrige Löhne zahlen. Damit verzichtet sie auf Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe. Das ist ein Skandal. Eigentlich müsste die Deutsche Rentenversicherung entschieden dagegen vorgehen, wenn Unternehmen zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Stattdessen vertritt sie und die Bundesregierung die Auffassung, dass Beschäftigte selbst dafür sorgen müssen, dass sie ihre rechtmäßigen Sozialversicherungsansprüche erhalten und dass die Unternehmen die Gesetze einhalten. Das kann nicht sein und muss dringend geändert werden.
Mit diesem Antrag weist Beate Müller-Gemmeke auf eine bedenkliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarktes hin. Immer häufiger erhalten Beschäftigte nur noch befristete Arbeitsverhältnisse. Damit übertragen die Unternehmen ihr Risiko auf die Beschäftigten und nehmen diesen jegliche Lebensplanung. Diese Situation ist nicht tragbar. Deswegen wird die Bundesregierung aufgefordert, die sachgrundlose Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz abzuschaffen. … weiterlesen
Kündigungen wegen Bagatelldelikten, wenn z.B. MitarbeiterInnen in Altenheimen übrig gebliebenes Essen verzehren oder Mitarbeiter versehentlich eine Kuli aus dem Büro mitnehmen, erhitzten in den vergangenen Monaten die Gemüter. Beate Müller-Gemmeke ist der Auffassung, dass Kündigungen bei Bagatelldelikten unfair sind und eine Abmahnung "in der Regel" angemessener wäre. Deswegen hat sie gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine gesetzliche Regelungen eine Pflicht zur Abmahnung gesetzlich zu verankern.
Zur Berufung in die Reformkommission-Gesundheit des Deutschen Gewerkschaftsbunds erklärt Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung, dass die Grünen für eine solidarische Bürgerversicherung stehen und die unsoziale Kopfpauschale ablehnen. … weiterlesen
Nach geltendem Recht werden die Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Der EuGH hat bestätigt, dies widerspricht dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Mit einem Gesetzesentwurf fordern Beate Müller-Gemmeke und Jerzy Montag die Bundesregierung auf, diesen Satz im BGB zu streichen. … weiterlesen