Der Boom der Leiharbeit zeigt, dass die Unternehmen Beschäftigte brauchen, um ihre Aufträge fristgerecht bearbeiten zu können. Würde der Gesetzgeber es nicht möglich machen, auf Leiharbeitskräfte zurück zu greifen, würden die Unternehmen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Das wäre besser für die Beschäftigten aber auch für den privaten Konsum in der Bundesrepublik. Der Grund ist einfach und plausibel: reguläre Beschäftigungsverhältnisse werden besser vergütet und sorgen somit dafür, dass die Beschäftigten mehr Geld haben, das sie ausgeben können.
In einer Pressemitteilung kritisierte Beate Müller-Gemmeke, dass die Bundesregierung ihrer lohnpolitischen Verantwortung nicht gerecht wird. Sie hat zahlreiche branchenspezifische Mindestlöhne blockiert und bei der Regulierung der Leiharbeit versagt. Sie betonte aber auch, dass die Forderung von Wirtschaftsminister Brüderle, kräftige Lohnerhöhungen durchzusetzen, richtig sind. … weiterlesen
In einer Pressemitteilung kritisierte Beate Müller-Gemmeke die endgültige Ablehnung des Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche durch Bundesarbeitsministerin von der Leyen. Der Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche wäre überfällig gewesen, denn dort herrschen kaum übersehbare und gravierende Missstände. Stattdessen setzt die Ministerin auf Billiglöhne und wirft ihre eigene Überzeugung über Bord. Noch vor wenigen Tagen hatte sie sich für Mindestlöhne ausgesprochen. … weiterlesen
Die Stahlbranche setzt die Löhne der Leiharbeitskräfte mit der ihrer Stammbelegschaft gleich. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und wir hoffen, dass die Bundesregierung dies endlich zum Anlass nimmt den aktuellen Gesetzesentwurf zur Arbeitnehmerüberlassung nachzubessern. Denn die Substitution von Stammbelegschaften und der Missbrauch in der Leiharbeit ist nicht zu tolerieren. … weiterlesen
Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke gehört als Sprecherin von GewerkschaftsGrün der DGB-Reform-Kommission "Für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft" an. Diese hat in ihrem jüngsten Treffen die Pläne von Gesundheitsminister Rösler scharf kritisiert und eine Erklärung zur Gesundheitsreform verabschiedet. … weiterlesen
Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke gehört als Sprecherin von GewerkschaftsGrün der DGB-Reform-Kommission "Für ein solidarisches Gesundheitssystem der Zukunft" an. Diese hat in ihrem jüngsten Treffen die Pläne von Gesundheitsminister Rösler scharf kritisiert und eine Erklärung zur Gesundheitsreform verabschiedet. … weiterlesen
Der Kreisverband der GRÜNEN, die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke und der Landtagskandidat der GRÜNEN Thomas Poreski laden in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu einer Kundgebung gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 ein und rufen zum Schwabenstreich auf. … weiterlesen
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Regulierung der Leiharbeitsbranche schadet mehr als er nützt, teilte Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung mit. Die Bundesarbeitsministerin nimmt billigend in Kauf, dass Stammbelegschaften durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ersetzt werden und fördert dies sogar noch per Gesetzt. Das kann und darf nicht sein. Auch eine schwarz-gelbe Bundesregierung darf die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien nicht völlig aus den Augen verlieren. … weiterlesen
Beate Müller-Gemmeke kritisierte den angeblichen Sozialexperten Kolb (FDP) wegen seiner nach wie vor ablehnenden Haltung zum Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche. Sie machte darauf aufmerksam, dass die lohn- und arbeitsmarktpolitische Position der FDP höchst widersprüchlich ist. Einerseits lehnt die FDP Mindestlöhne ab und plädiert für eine Art Kombilohn. Andrerseits ist sie aber nicht bereit, Sozialleistungen zur Verfügung zu stellen, mit denen niedrige Löhne abgefedert werden können und ein Kombilohn geschaffen werden kann, von dem die Menschen leben können. Die Positionen widersprechen sich. Das wird der FDP über kurz oder lang auf die Füße fallen
In eine Pressmitteilung begrüßte Beate Müller-Gemmeke, dass die Bundesländer wieder vermehrt auf Tariftreue-Regelungen setzen, um dem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne einen Riegel vor zu schieben. Wenn es keine branchenspezifischen Mindestlöhne und keine allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gibt, müssen die öffentlichen Auftraggeber nämlich in der Regel dem billigsten Bieter den Zuschlag geben. Auch dann, wenn er seine Beschäftigten sehr schlecht bezahlt. Damit muss Schluss sein. Im Gegensatz zu einigen Bundesländern hat dies die Bundesregierung aber leider noch nicht begriffen.