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14.05.2024

Die AfD ist ein rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt, dass die Einstufung der AfD und der Jungen Alternative als extremistische Verdachtsfälle auch nach gerichtlicher Überprüfung Bestand haben und zahlreiche tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen. Damit ist klar, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Arbeit fortführen und die rechtsextremistische AfD weiter beobachten kann.

Das Urteil zeigt auch, dass die AfD eine Gefahr für unsere Demokratie ist. Wer unsere Demokratie verachtet, ihr schaden möchte und Hass verbreitet, soll vom Verfassungsschutz beobachtet und entsprechend eingestuft werden.

Unsere Aufgabe ist es nun, in der Öffentlichkeit darüber zu reden, dass die AfD und ihre Jugendorganisation ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist. Wir müssen darüber reden, dass die Demokratie- und Verfassungsfeinde von der AfD offen unsere demokratischen Werte infrage stellen. Das wurde gerichtlich festgestellt und das kann jetzt niemand mehr einfach ignorieren.