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12.04.2024

Eine Bezahlkarte in dieser Form lehne ich ab

Die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen wird neu geregelt. Das entsprechende Gesetz wurde im Rahmen eines anderen Gesetzes abgestimmt, weshalb ich mich insgesamt nur enthalten konnte. Das ändert aber nichts an meiner ablehnenden Haltung – so, wie die Bezahlkarte jetzt umgesetzt wird, stellt sie eine deutliche Verschlechterung für einen großen Teil der Schutzsuchenden dar. Deshalb lehne ich die Bezahlkarte für Geflüchtete in dieser Form ab.

Persönliche Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss), Drucksache 20/11006.

Der Bundestag entscheidet heute im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht auch über eine bundeseinheitliche Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete.

Nach Ansicht von uns Grünen hätten die bisherigen Regelungen eigentlich ausgereicht. Der politische Druck, eine bundesweit einheitliche Regelung einzuführen, war jedoch zu groß. Bezahlkarten sind nicht per se schlecht, vor allem dann nicht, wenn sie wie in Hannover zur Entbürokratisierung genutzt werden. Problematisch wird es dann, wenn es vor allem um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen von Geflüchteten geht.

In den Verhandlungen zur Bezahlkarte haben wir es immerhin geschafft, Härten des Gesetzentwurfes abzumildern und den Menschen das Existenzminimum sowie kulturelle und soziale Teilhabe zu gewähren. Dazu zählt, dass die Menschen auch weiterhin Zugang zu Bargeld haben müssen, wenn bestimmte Einkäufe nicht mit der Bezahlkarte möglich sind. Es muss also garantiert werden, dass Menschen ihre persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens decken können, und zwar auch mit Bargeld. Auch muss es weiterhin die Möglichkeit geben, Bankkonten zu eröffnen, um Verträge mit Lastschriftabbuchung abschließen zu können. Das ist wichtig, um beispielsweise den Stromanbieter bezahlen zu können. Außerdem soll es für jede erwachsene Person im Haushalt eine eigene Bezahlkarte geben, um den Alltag möglichst normal gestalten zu können. Die Kommunen und Landkreise werden verpflichtet, insbesondere die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Nicht tragbar für mich ist jedoch die Ausweitung der vorgesehenen Bezahlkarte auf Menschen im sogenannten Analogleistungsbezug. Das betrifft Menschen, die teils seit vielen Jahren in Deutschland leben, z.B. mit einer Duldung. Darunter fallen auch Menschen aus Landesaufnahmeprogrammen wie beispielsweise jesidische Frauen und Kinder, die Opfer des IS geworden sind. Für sie alle bedeutet das Gesetz deutliche Verschlechterungen und erschwert ihre Lebensumstände. Außerdem wird mit dieser Entscheidung eine Tür in Richtung des SGB II geöffnet. Der Weg hin zu Bezahlkarten im Bürgergeld – der von verschiedenen Seiten schon in die Debatte eingebracht wurde – ist damit nicht mehr weit. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

Da die gesetzliche Regelung zur Bezahlkarte im Rahmen des Gesetzes zur Datenübermittlung abgestimmt wird, enthalte ich mich zwar beim Trägergesetz, lehne diese Form der Bezahlkarte aber klar ab.