Trotz der Ankündigung von Schlecker, keine Arbeitnehmerüberlassungsverträge mehr mit der Zeitarbeitsfirma Meniar abzuschließen, muss sich das Unternehmen auch zukünftig an den Tarifen im Handel orientieren. In einer Pressemitteilung kündigt Beate Müller-Gemmeke zudem an, dass sie Vorschläge für eine Regulierung in den Bundestag einbringen wird.
Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die Unternehmensführung von Schlecker endlich Konsequenzen gezogen und angekündigt, keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mehr mit der Zeitarbeitsfirma Meniar abzuschließen. Damit kann der Fall Schlecker aber noch nicht zu den Akten gelegt werden. Wir werden in Zukunft genau beobachten, ob Schlecker seine Neuausrichtung auf dem Drogeriemarkt weiterhin auf dem Rücken der Beschäftigten austrägt. Mit der Eröffnung der neuen XL-Märkte darf Schlecker auch ohne das Instrument Arbeitnehmerüberlassung die Tariflöhne nicht unterlaufen und den Bestandsschutz der Beschäftigten umgehen und infrage stellen. Schlecker hat sich, wie seine Konkurrenten, an den Tarifverträgen im Handel zu orientieren.
Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, darf sich jetzt nicht zurück legen. Der Fall Schlecker und auch der massive Boom der Leiharbeit haben gezeigt, dass es in der Leiharbeitsbranche einen immensen Regulierungsbedarf gibt. Der Praxis, dass Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ersetzt werden, muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Das Gleiche gilt für den Lohndruck, den die Zeitarbeit in vielen Branchen ausgelöst hat. Dazu muss der Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden, damit das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht unterlaufen werden kann. Zeitarbeit ist dazu da, Auftragsspitzen abzufedern und den Suchaufwand für Personal zu reduzieren. Nicht mehr und nicht weniger. Deswegen werden wir noch im Januar Vorschläge in den Bundestag einbringen, wie die Zeitarbeitsbranche reguliert werden muss.