Die Bundesregierung hat heute „Eckpunkte“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche beschlossen. Ich begrüße insbesondere, dass Werkverträge endlich eingeschränkt werden sollen. Andere Punkte fehlen aber. Jetzt ist es wichtig, dass ein Gesetzentwurf mit möglichst wenigen Schlupflöchern vorgelegt wird und dass die Regelungen nicht durch Union und Fleischlobby verwässert werden.
Das Eckpunktepapier des Kabinetts sieht endlich längst ausstehende Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz vor. Ich begrüße diese Verbesserungen und erwarten, dass die Bundesregierung umgehend einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Die systematische Ausbeutung, die seit Jahren in den Schlachtbetrieben stattfindet, ist mit unserem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Es ist zwingend nötig, dass den nutzlosen freiwilligen Selbsterklärungen der Fleischindustrie jetzt endlich gesetzliche Regelungen folgen.
Ich begrüße, dass die Bundesregierung das Unheil des Werkvertragswesens in der Fleischbranche ab 2021 verbieten möchte, so dass das Schlachten von Tieren und die Verarbeitung von Fleisch künftig nur noch von eigenen Beschäftigten ausgeführt werden. Auch mehr Kontrollen und erhöhte Bußgelder sind nötig. Doch es fehlen weitere wichtige Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Dazu habe ich konkrete Vorschläge gemacht – wie beispielsweise eine Arbeitsinspektion, die Entgelt, Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Unterkunft gleichermaßen überprüft und der Haftung des Schlachtunternehmens unterstellt.
Gleichzeitig müssen die Beschäftigten Zugang zu Beratungsmöglichkeiten erhalten, die sie in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte in Deutschland aufklären, denn wo kein Kläger ist, da gibt es auch keinen Richter. Das Projekt „Faire Mobilität“ leistet hierfür einen essenziellen Beitrag. Die Finanzierung muss für diese Beratung verstetigt werden.
Die Politik darf sich jetzt nicht von der Fleischlobby unter Druck setzen lassen. Die Fleischverarbeitungsriesen zeichnen bereits Zukunft-Szenarien der Produktionsabwanderung ins Ausland. Die Unternehmen fühlen sich unfair behandelt und gehen sogar soweit, die höheren Auflagen als verfassungswidrig zu bezeichnen. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Aussagen entsprechen mitnichten der Realität: im Ausland gelten teilweise sogar höhere Auflagen als bei uns, in Belgien Frankreich und der Niederlande sind die Mindestlöhne höher als in Deutschland. In Dänemark bezahlt die Branche sogar nach Tariflohn. Seit Jahren beschweren sich unsere Nachbarn über die niedrigen Auflagen hierzulande, die den Wettbewerb verzerren und Schlachtungen in deren Heimatländern unattraktiv machen. Allein das unmoralische Verhalten der Fleischindustrie ist also verfassungswidrig und unsolidarisch.
PM Fleischbranche – Arbeitsschutzprogramm muss schnellstmöglich in geltendes Recht umgesetzt werden