Eine Frau ist genau so gut ausgebildet, hat die gleichen beruflichen Erfahrungen, macht den gleichen Job wie ihr männlicher Kollege und geht trotzdem mit erheblich weniger Lohn nach Hause. Das ist ungerecht. Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen haben zu nichts geführt. Wir brauchen also endlich wirksame gesetzliche Regelungen. Mit der Entgeltdiskriminierung muss endlich Schluss sein – im 21. Jahrhundert.
Wäre die Situation umgekehrt – würde ein Aufschrei der Empörung durchs Land gehen. Vor allem hätte die Männerwelt schon längst für gesetzliche Regelungen gesorgt. Aber es sind die Frauen, die weniger verdienen. Deshalb haben wir heute mit einem Antrag ein Gesetz gegen Entgeltdiskriminierung.
Entgeltdiskriminierung funktioniert oft unmittelbar, offensichtlich und direkt: So beispielsweise, wenn eine Abteilungsleiterin, als Nachfolgerin von einem Mann mit gleicher Qualifizierung und derselben Berufserfahrung, 300 Euro weniger verdient. Hier wird der Grundsatz – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – missachtet. Das ist zutiefst ungerecht.
Schwieriger aufzudecken ist die mittelbare, indirekte Entgeltdiskriminierung, wenn es also um den „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ geht. Sie verbirgt sich in Regelungen, die nicht zwischen Männern und Frauen unterscheiden, und dennoch unterschiedlich auf Frauen und Männer wirken. Besonders diskriminierungsanfällig sind dabei die Kriterien, mit denen Anforderungen an einen Arbeitsplatz bewertet werden. So wird selbstverständlich die Muskelkraft bei Männerberufen vergütet, bei den sogenannten Frauenberufen wird die soziale Kompetenz hingegen häufig nicht bewertet – und somit auch nicht bezahlt.
Obwohl bereits das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Europäische Gesetzgebung die Entgeltdiskriminierung von Frauen verbieten – der Gender Pay Gap ist dennoch Realität. Deshalb fordern wir in unserem Antrag ein wirksames Gesetz gegen Entgeltdiskriminierung.
In einem ersten Schritt sollen die Tarifpartner und Betriebe prüfen und nachweisen, dass ihre tariflichen und nichttariflichen Entgeltregelungen diskriminierungsfrei sind. Zusätzlich müssen die Betriebe und der Öffentliche Dienst auch nachweisen, dass die diskriminierungsfreien Systeme auch richtig im Betrieb angewendet werden. Bei der Überprüfung der Entgeltsysteme setzen wir – anders als Bundesministerin Schröder – auf ein analytisches Prüfverfahren. Uns geht es darum, dass die Anforderungskriterien nicht pauschal bewertet, sondern die einzelnen Kriterien ausgewogen gewichtet werden. Entscheidend ist, dass die Entgeltregelungen und Umsetzungspraxis transparent und nachvollziehbar sind, die Tätigkeiten „ihrem Wesen nach“ bewertet werden und die Kriterien somit diskriminierungsfrei gewählt sind, also endlich für Frauen und Männer gleichermaßen gelten.
Bei Überprüfungen alleine wollen wir es aber nicht belassen – selbstverständlich müssen entdeckte Diskriminierungen auch beseitigt werden. Wir brauchen daher eine effiziente Kontrolle. Deshalb soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Kontrollbefugnis erhalten, damit sie stichprobenartig einzelne Tarifverträge und Entgeltregelungen auf Entgeltdiskriminierung kontrollieren kann. Der Klageweg soll erleichtert werden – insbesondere durch ein Verbandsklagerecht – und die Klagefrist verlängert werden. Damit stärken wir die Frauen. Und wir wollen Beschäftigten ermöglichen, dass sie miteinander offen über ihre Löhne sprechen dürfen. Letztendlich müssen auch Verstöße gegen das Gesetz mit Sanktionen belegt werden, damit der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ verbindlich durchgesetzt wird.