Heute habe ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen Frank Bsirske mit der Mitarbeiter:innenseite der Arbeitsrechtlichen Kommission im Deutschen Caritasverbands (ak.mas) ausgetauscht. Thema war das kirchliche Arbeitsrecht.
Aktuell arbeiten mehr als 1,7 Millionen Beschäftigte unter den Bedingungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das betrifft die Beschäftigten der Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie. Diese betreiben zahlreiche soziale Einrichtungen, von der Jugendhilfe über Kitas bis hin zu Einrichtungen für Senior:innen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Mit ihnen haben wir uns intensiv über den Koalitionsvertrag ausgetauscht, denn dort haben wir konkret vereinbart: „Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.“ Für mich ist wichtig, die Lücken bei der Mitbestimmung zu schließen. Es ist in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die Erzieher:innen in einer kirchlichen Kita weniger Mitbestimmungsrechte haben, wie Beschäftigte in einer städtischen Kita.
Ein weiteres Thema waren die Loyalitätspflichten und Diskriminierungen, wie sie die Initiative „Out in Church“ angeprangert hat. Mit „Out in Church“ hatten sich queere Menschen geoutet, die für die Kirche oder kirchliche Sozialeinrichtungen arbeiten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die katholische Kirche dabei ist, sich eine neue und bessere Grundordnung für den Umgang mit ihren Beschäftigten zu geben. Das ist ein Fortschritt. Dennoch ist es gut, dass im Koalitionsvertrag auch vereinbart wurde, dass wir Lücken im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schließen wollen, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu unterbinden.