Eine Gruppe des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat sich mit einer Delegation serbischer Gewerkschafter:innen ausgetauscht. Thema war das Gesetz zu den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten. Mit dem Gesetz erhalten serbische Beschäftigte das Recht, sich bei der zuständigen Behörde in Deutschland zu beschweren, wenn ihre Rechte in der Lieferkette von deutschen Unternehmen missachtet werden. Nach dem Gespräch bin ich überzeugt, dass die Umsetzung des Gesetzes eine Chance für die serbischen Gewerkschaften ist, im eigenen Land bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.
Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner Serbiens. Daher haben die im Lieferkettengesetz festgelegten Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen direkte Auswirkungen auf den serbischen Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) zusammen, um den Beschäftigten serbischer Unternehmen, die in den Lieferketten deutscher Unternehmen tätig sind, den Zugang zu Beschwerdemechanismen zu ermöglichen. Das Gespräch mit den Vertreter:innen der Vereinigten Branchengewerkschaft „Unabhängigkeit“ (UGS Nezavinost) und der Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften Serbiens (SSSS) hat gezeigt, dass das Lieferkettengesetz den Gewerkschaften Rückenwind für Verhandlungen mit den Unternehmen gibt. Es hilft bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die Tatsache, dass Serbien EU-Beitrittskandidat ist, verstärkt diesen Prozess. Die Gewerkschaften können zunehmend europäische Standards in Verhandlungen einfordern. Das stärkt ihre Position und das ist gut für die serbischen Gewerkschaften.