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08.01.2021

Homeoffice per Rechtsverordnung sofort durchsetzen

Wenn es um den Infektionsschutz in der Arbeitswelt geht, dann hält sich die Bundesregierung vornehm zurück. Dabei hätte der Arbeitsminister die Möglichkeit, weitaus mehr zu tun, um die Beschäftigten in den heutigen Zeiten vor Corona zu schützen.

Wir brauchen ein Homeoffice-Gebot – konkret eine befristete Rechtsverordnung, die sofort greift. Daher ist das Bundesministerium für Arbeit aufgefordert, endlich Art. 18 Abs.3 des Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen und eine befristete Rechtsverordnung zu erlassen, die die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken, wenn dies die Art der Arbeit zulässt.

Bitten allein reicht nicht mehr aus. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens ist es äußerst fahrlässig, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, die ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice verweigern. Gerade in Großraumbüros sind Menschen gefährdet und können sich sehr schnell mit Covid 19 infizieren. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gebietet es hier, Beschäftige vor dem Virus zu schützen.

Da hilft es auch nicht, wenn die SPD jetzt verzweifelt herumrudert und darauf verweist, dass Arbeitsminister Heil einen Gesetzesentwurf zum Homeoffice vorgelegt habe, der zurzeit abgestimmt wird. Denn bei dem Gesetz von Heil geht es um die Zeit nach der Corona-Pandemie und das hilft heute keinen Schritt weiter. Notwendig ist eine Rechtsverordnung, denn die Ausbreitung des Corona-Virus muss jetzt gestoppt werden. Und auch die Beschäftigten müssen jetzt geschützt werden, mit einem langwierigen parlamentarischen Verfahren ist das nicht der Fall.

PM Homeoffice per Rechtsverordnung sofort durchsetzen