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06.05.2015

Internes Fachgespräch zum Werkstattmindestlohn

Seit Januar dieses Jahres gibt es den gesetzlichen Mindestlohn – allerdings nicht für alle Beschäftigten. So bleiben auch die Beschäftigten, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten außen vor. Sie erhalten nur ein Taschengeld. In einem internen Fachgespräch haben wir daher mit Expert*innen diskutiert, wie eine höhere Löhne von Werkstattbeschäftigten umsetzbar sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Wir haben viele interessante Ansätze gehört und werden nun die Diskussion in der Fraktion fortführen. Mein Ziel ist ein Arbeitsmarkt für alle und dazu gehören auch die Menschen mit Behinderung.