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11.11.2020

Kleine Anfrage: Einstiegsgeld wieder stärker nutzen

Mit dem Einstiegsgeld können arbeitslose Menschen im SGB II auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Dies kann eine gute Alternative zur abhängigen Beschäftigung sein, insbesondere wenn die die Zahl angebotener Stellen zurückgeht. In einer Kleinen Anfrage wollte ich von der Bundesregierung wissen, welchen Stellenwert das Einstiegsgeld in der Arbeitsförderung einnimmt. Leider keinen besonders großen – in Zahlen ausgedrückt: 0,3 Prozent.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass das Einstiegsgeld zur Aufnahme einer Selbstständigkeit seit Jahren sträflich vernachlässigt wird. Gab es im Jahr 2009 noch 12.200 Förderungen, ist die diese Zahl 10 Jahre später schon auf 1.200 abgesunken. Die Bundesregierung erklärt diesen Rückgang vor allem mit der guten „Aufnahmefähigkeit“ des Arbeitsmarktes, d.h. dem Angebot an Stellen.

Ich bezweifle jedoch, dass die Zahl von Gründungsinteressierten so stark zurückgegangen ist. Gründungen spielen bei der Beratung in den Jobcentern häufig einfach keine Rolle, auch weil der Gründungsprozess für alle Beteiligten anspruchsvoll und komplex ist. Außerdem kann nur gefördert werden, wer seine Selbständigkeit hauptberuflich ausüben und davon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das ist für eine Alleinerziehende natürlich deutlich schwieriger als für Singles. Und dennoch kann es durchaus sein, dass eine Selbstständigkeit zwar zunächst nicht existenzsichernd wirkt, sich aber zukünftig in diese Richtung entwickelt.

Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Änderungen

Die Bundesregierung scheint das alles aber nicht sonderlich zu stören, denn sie sieht keinen Reformbedarf. Das kritisiere ich, denn mit spezialisierter Beratung und veränderten Zugangsbedingungen könnten viel mehr Menschen eine Chance auf Förderung erhalten. Das motiviert und ist langfristig erfolgreicher als unpassende Aktivierungsmaßnahmen.

Kleine Anfrage: Förderung durch das Einstiegsgeld im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch