Im Jahr 2010 entzog das Bundesarbeitsgericht der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ die Tariffähigkeit für den Tarifvertrag in der Leiharbeit. Die Sozialversicherungen konnten rückwirkend für vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Damit begann die unendliche Geschichte. Jetzt habe ich erneut bei der Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage nachgefragt.
Mit dem Tarifvertrag der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) konnten Leiharbeitsunternehmen lange Jahre vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeitsbranche abweichen. Die Leiharbeitskräfte mussten erhebliche Lohneinbußen hinnehmen und den Sozialversicherungen entgingen Beiträge in Millionenhöhe. Die Antworten auf unsere Kleine Anfrage waren wieder einmal ernüchternd.
Die Sozialversicherungen haben laut den Antworten seit der Tarifunfähigkeit der CGZP 3.190 Leiharbeitsfirmen und 2,2 Mio. Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Von 2.120 Arbeitgebern wurden insgesamt 221,5 Mio. Euro Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert, von denen aber bisher lediglich 71,7 Mio. Euro bezahlt wurden. Das entspricht lediglich rund einem Drittel der nachgeforderten Summe. 52 Mio. Euro wurden gestundet und 33,6 Mio. Euro wurden gerichtlich niedergeschlagen. Rund 60 Mio. Euro stehen noch aus.
Es ist irritierend, dass die Prüfungen auch nach 4 Jahren noch nicht abgeschlossen sind. Mehr Personal hätte beschleunigend gewirkt. Ernüchternd ist, dass gerade mal ein Drittel der nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. Das ist wenig und wird dem Aufwand nicht gerecht.
Insgesamt kann diese „unendliche Geschichte“ nur als ärgerlich und ernüchternd bezeichnet werden. Aufgrund der CGZP haben Leiharbeitskräfte jahrelang extrem niedrige Löhne erhalten. Es war richtig, dass der CGZP in der Konsequenz die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Unterm Strich aber war der Aufwand bei der Beitragsnachforderung enorm, das Ergebnis der Beitragsnachforderung aber gering. Vor allem muss davon ausgegangen werden, dass nur wenige Beschäftigte ihren Lohn einklagen konnten – zumal der Bundesregierung dazu keinerlei Daten vorliegen.
Alles zusammen widerläuft meinem Gerechtigkeitsempfinden. Das zeigt einmal mehr, dass bei ausbeuterischen Machenschaften die Gerechtigkeit häufig auf der Strecke bleibt. In der Konsequenz sind eindeutige Regelungen und das Vermeiden von Schlupflöchern zum Schutz der Beschäftigten und der Sozialkassen nötig. Deshalb bleibe ich bezüglich der Leiharbeit bei meiner Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag. Ohne Tarifvorrang hätte es diese unendliche Geschichte nicht gegeben.