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18.07.2012

Leiharbeit: Gesetzliche Equal-Pay-Regelung in der Leiharbeit muss kommen

Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat sich mal wieder als zahnloser Tiger herausgestellt. Vor einem Jahr hatte sie die Tarifparteien beauftragt, das Prinzip „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ in der Leiharbeit zu verhandeln. Sie hatte eine gesetzliche Regelung angedroht, falls dies nicht gelingt. Ein Jahr später steht fest, dass es keine tarifliche Equal-Pay-Regelung gibt und dennoch verzichtet Frau von der Leyen auf eine gesetzliche Regelung. Das finden wir völlig unverständlich und fordern die Bundesarbeitsministerin auf, den Kurs zu wechseln.

Zu der Ankündigung von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, die gesetzliche Regulierung der Löhne von Leiharbeitskräften auf Eis zu legen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Eine gesetzliche Regulierung der Leiharbeit ist alternativlos. Es ist unabdingbar notwendig, den Gleichbehandlungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchzusetzen. Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften müssen – ohne wenn und aber – gleich bezahlt werden.

Ministerin von der Leyen hatte den Tarifparteien ein Jahr Zeit gegeben, um eine Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte auszuhandeln. Die jüngst vereinbarten Branchenzuschläge insbesondere der IG Metall und IG BCE bringen eine deutliche Verbesserung. Die Entlohnung von Leiharbeitskräften wird in Branchen steigen, in denen die Gewerkschaften einen hohen Organisationsgrad haben. Dennoch wird auch in diesen Branchen das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht umgesetzt. In der Folge bleibt aufgrund der niedrigeren Lohnkosten der Anreiz für Unternehmen erhalten, Leiharbeitskräfte einzusetzen.

Andere, schlechter organisierte Branchen sind die Leidtragenden. Sie haben nicht die Stärke, sich gegenüber der Arbeitgeberseite durchzusetzen und gute Branchenzuschläge zu vereinbaren. Nach der Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, keine gesetzliche Equal-Pay-Regelung zu schaffen, können die Arbeitgeber erst recht faire Verhandlungen über Branchenzulagen verweigern. Sie wurden durch die Ankündigung der Ministerin gestärkt.

Verlierer der tariflichen Regulierung in der Leiharbeit sind vor allem die Leiharbeitskräfte, die in tariffreien Zonen eingesetzt werden. Dort existieren beispielsweise keine Arbeitgeberverbände. Folglich können auch keine Tarifverträge und schon gar keine Branchenzuschläge vereinbart werden. Zudem wirken tarifliche Equal-Pay-Regelungen nicht in Betrieben, die Tarifflucht begehen. All dies ignoriert die Ministerin gänzlich. Gerade für diese Arbeitsmarktbereiche ist eine gesetzliche Equal-Pay-Regelung aber von großer Bedeutung. Die Ankündigungsministerin von der Leyen bleibt sich treu – wieder einmal folgen den Worten keine Taten.