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22.01.2025

Mindestlohnkommission gibt sich neue Regeln

Die Mindestlohnkommission hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Danach sollen Entscheidungen künftig einstimmig fallen – erst wenn eine dritte Abstimmung erforderlich wird, soll die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend sein. Im Sommer 2023 war die Kommission im Streit auseinandergegangen. Bei der Festlegung des Mindestlohns für 2024 und 2025 hatten sich die Arbeitgeber mit Hilfe der ausschlaggebenden Stimme der Vorsitzenden durchgesetzt. Die Lohnuntergrenze wurde in beiden Jahren um nur je 41 Cent auf derzeit 12,82 Euro erhöht. Das ist auf keinen Fall in irgendeiner Weise armutsfest.
Die neue Geschäftsordnung der Kommission legt außerdem fest, dass der Mindestlohn sich nicht nur an der Tariflohnentwicklung orientieren soll, sondern auch am Referenzwert von 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Vollzeitbeschäftigten. Von den Kriterien kann die Kommission „abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen“.

Es ist äußerst begrüßenswert, dass die Mindestlohnkommission endlich einen Weg gefunden hat, um zu einstimmigen Entscheidungen zurückzufinden. Und es ist gut, dass die Kommission künftig nicht mehr starr an der Lohnentwicklung festhalten will, wenn es darum geht, den Mindestlohn anzupassen. Immerhin legt auch die EU-Kommission in ihrer Richtlinie fest, dass sich Mindestlöhne an 60 % des Medianlohns orientieren sollten. Die Mindestlohnkommission ist auf dem richtigen Weg. So kann der Mindestlohn auch von der Kommission 2026 auf 15 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Denn so hoch müsste ein armutsfester Mindestlohn dann sein.

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