In einer Pressemitteilung forderte Beate Müller-Gemmeke die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen die drohende Einkommens- und Vermögensungleichheit zu ergreifen. Der neue WSI-Verteilungsbericht zeigt, dass die Einkommen der Beschäftigten auch im ersten Halbjahr 2010 weniger stark als die Kapital- und Vermögenseinkommen angestiegen sind. Dies führt zu einer weiter ansteigenden Vermögensungleichheit. Die Bundesregierung muss daher Maßnahmen ergreifen, mit denen das Tarifsystem stabilisiert und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt wird. Das ist die große Herausforderung der kommenden Jahre. Sollte dies die Politik nicht schaffen, werden auch die Steuer- und sozialversicherungseinnahmen erheblich einbrechen.
In einer Pressemitteilung forderte Beate Müller-Gemmeke die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen die drohende Einkommens- und Vermögensungleichheit zu ergreifen. Der neue WSI-Verteilungsbericht zeigt, dass die Einkommen der Beschäftigten auch im ersten Halbjahr 2010 weniger stark als die Kapital- und Vermögenseinkommen angestiegen sind. Dies führt zu einer weiter ansteigenden Vermögensungleichheit. Die Bundesregierung muss daher Maßnahmen ergreifen, mit denen das Tarifsystem stabilisiert und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt wird. Das ist die große Herausforderung der kommenden Jahre. Sollte dies die Politik nicht schaffen, werden auch die Steuer- und sozialversicherungseinnahmen erheblich einbrechen.
In einer aktuellen Presseerklärung äußert sich Beate Müller-Gemmeke zum Schlichterspruch von Heiner Geißler. Darin fordert sie die Aufrechterhaltung des Baustopps bis die Leistungsfähigkeit des Projekts im Stresstest festgestellt wurde. … weiterlesen
Der Streit innerhalb der FDP über die Maßnahmen bezüglich der Leiharbeitsbranche hätte vermieden werden können, wenn sich die FDP unsere Position zu Eigen gemacht hätte, erklärte Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung. Wir fordern seit Langem die konsequente Anwendung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur in verleihfreien Zeiten gelten soll. Würden diese Forderungen umgesetzt, wäre dies ein Meilenstein bei der Regulierung der Leiharbeit. Sowohl die Stammbelegschaften als auch die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter könnten wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken.
In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass sich die Bundesarbeitsministerin irrt, wenn sie mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche als Lösung des Problems verkauft. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche birgt die Gefahr, dass eine deutlich wichtigere Regulierung, nämlich das Prinzip "gleiches Geld für gleiche Arbeit", vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. In Wirklichkeit brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, eine konsequente Regulierung der Leiharbeit und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur für verleihfreie Zeiten gelten darf.
Beate Müller-Gemmeke hat den Aufruf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die Weiterbildungsbranche durch die Bundesregierung allgemeinverbindlich zu erklären, unterzeichnet. Sie bittet möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich ebenfalls für diesen Mindestlohn einzusetzen, da sich die Arbeitsbedingungen und Löhne in der Weiterbildungsbranche in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert haben. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert ebenfalls einen Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche und eine faire Entlohnung der Beschäftigten. Die Ablehnung der Bundesregierung ist nicht akzeptabel und zeigt, dass sie sich nicht um die prekären Arbeitsverhältnisse kümmert, sondern sich hinter fadenscheinigen Argumenten versteckt.
Die Anhörung im Bundestag zu der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze war interessant und hat vor allem viel Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung aufgezeigt. Viele der geladenen Sachverständigen waren sich einig: die Bundesregierung muss befürchten, dass sie aufgrund erheblicher Mängel bei der Neuberechnung eine weitere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht kassieren. Auch wir Grüne kritisieren die Vorgehensweise der Bundesregierung. … weiterlesen
Der Niedriglohnsektor weitet sich in atemberaubendem Tempo aus. Immer weniger Beschäftigte fallen unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen und kommen daher in den Genuss von gewerkschaftlich geregelten Beschäftigungsverhältnissen. Dies betrifft insbesondere den Dienstleistungsbereich und Teile des Handwerks, wo die Löhne überproportional gesunken sind. Dagegen muss die Bundesregierung dringend etwas unternehmen, indem sie Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz aber auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt. … weiterlesen
Der vom CDU-Bundesparteitag beschlossene Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche wäre nur ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er ausschließlich für verleihfreie Zeiten gilt. Er ist keine Alternative für das Equal-Pay-Gebot. Wir sind der Auffassung, dass "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Wenn und Aber gelten muss. Nur so kann verhindert werden, dass die Leiharbeit immer mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt und zum Lohndumping missbraucht wird. … weiterlesen
Der Niedriglohnsektor weitet sich in atemberaubendem Tempo aus. Immer weniger Beschäftigte fallen unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen und kommen daher in den Genuss von gewerkschaftlich geregelten Beschäftigungsverhältnissen. Dies betrifft insbesondere den Dienstleistungsbereich und Teile des Handwerks, wo die Löhne überproportional gesunken sind. Dagegen muss die Bundesregierung dringend etwas unternehmen, indem sie Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz aber auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt. … weiterlesen