Kündigungen wegen Bagatelldelikten, wenn z.B. MitarbeiterInnen in Altenheimen übrig gebliebenes Essen verzehren oder Mitarbeiter versehentlich eine Kuli aus dem Büro mitnehmen, erhitzten in den vergangenen Monaten die Gemüter. Beate Müller-Gemmeke ist der Auffassung, dass Kündigungen bei Bagatelldelikten unfair sind und eine Abmahnung "in der Regel" angemessener wäre. Deswegen hat sie gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine gesetzliche Regelungen eine Pflicht zur Abmahnung gesetzlich zu verankern.
In einer Pressemitteilung drückte Beate Müller-Gemmeke ihre Freude über den erfolgreichen Tarifabschluss zwischen ver.di und der Drogeriekette Schlecker aus. Der Schlecker- Konzern war Ende 2009 in die Kritik geraten, da er den Versuch unternommen hatte, mit dem Einsatz von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern, seine Lohnkosten massiv zu senken. … weiterlesen
In einer Pressemitteilung hat Beate Müller-Gemmeke die Befristung des Mindestlohns in der Pflege kritisiert. Die Befristung ist ihrer Meinung nach nicht nachvollziehbar, da der mühsam erreichte Kompromiss 2014 wieder aufgegeben wird. Also muss die Politik dafür sorgen, dass vor dem Auslaufen der Mindestlohn-Regelung eine Nachfolgeregelung gefunden wird, mit der die Lohnuntergrenze in der Pflege weiter angehoben wird. … weiterlesen
Die Fraktionen hatten aufgrund der sehr späten Debatte am Abend vereinbart, dass die Rede zur Unternehmensmitbestimmung zu Protokoll gegeben wird. Im Antrag der Fraktion „Die Linke“ geht es darum, dass ehemals deutsche Unternehmen als ausländische Kapitalgesellschaften die Mitbestimmung umgehen können. Beate Müller-Gemmeke bezeichnet die Unternehmensmitbestimmung als eine historische Errungenschaft, die wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie ist. Damit muss behutsam umgehen werden und es muss alles dafür getan werden, dass diese Errungenschaft bewahrt wird. … weiterlesen
Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke ist zur stellvertretenden Vorsitzenden der deutsch-portugiesischen Parlamentariergruppe bestimmt worden. Innerhalb des deutschen Bundestages gibt es mehr als 50 Parlamentariergruppen, die die bilateralen Kontakte zu den anderen nationalen Parlamenten pflegen. Die Abgeordneten können sich die jeweiligen Partnerländer frei wählen. … weiterlesen
Vor dem DGB-Bundeskongress in Berlin sprach sich Bundeskanzlerin Merkel erneut gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus, dafür müsse aber die Tarifautonomie gestärkt werden. Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte, reagierte darauf in einer Pressemitteilung und forderte: "Die weißen Flecken auf der Landkarte der Tarifautonomie dürfen nicht nur benannt werden. Handeln ist notwendig! … weiterlesen
Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke engagiert sich im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms (PPP). Die Abgeordnete betreut als Patin den einjährigen geförderten Aufenthalt deutscher Jugendlicher in den USA und den Gegenbesuch junger Amerikaner im Wahlkreis. Unter den deutschen Bewerbenden in ihrem Wahlkreis wählte Beate Müller-Gemmeke die Sonnenbühler Schülerin Patricia Möck. Zum intensiveren Kennenlernen und Vorbereiten des USA-Aufenthalts besuchte Müller-Gemmeke ihr „Patenkind“ zuhause. … weiterlesen
In der Pressmitteilung greift die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke Wirtschaftsminister Brüderle heftig an. Sie findet es ungeheuerlich, dass der Minister beim Pflege-Mindestlohn wieder zurück rudert, obwohl Gesundheitsminister Rösler und das Arbeitsministerium sich bereits auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Pflege geeinigt hatten. … weiterlesen
Jeden Monat wird in der Bundesrepublik zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Das ist nicht hinnehmbar. Deswegen wird von vielen ein Sanktionsmoratorium gefordert. … weiterlesen
In einer Pressemitteilung wendet sich Beate Müller-Gemmeke gegen einen branchenspezifischen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, der außerhalb verleihfreier Zeiten gilt. Sie forderte, dass das gesetzlich verankerte Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" uneingeschränkt gelten muss und den Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern eine Flexibilitätsprämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns gezahlt wird. … weiterlesen