In einem aktuellen Rechtsstreit zwischen dem Daimler-Betriebsrat und der Unternehmen um Scheinwerkverträge soll es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen. Im konkreten Fall wird dem Unternehmen vorgeworfen, dass zwei Mitarbeiter aus dem Entwicklungsbereich zwar über Dienstvertrag beschäftigt, aber in Wahrheit Arbeitnehmer des Konzerns sind. Solche Fälle der unklaren und missbräuchlichen Anwendung von Werkverträgen sind häufig. Es ist höchste Zeit, dass die Gesetzgebung entsprechend angepasst wird, um Scheinwerkverträge von vornherein auszuschliessen.
Zur angekündigten außergerichtlichen Einigung im Streit um Werkverträge zwischen Daimler und dem Betriebsrat erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Der Fall zeigt erneut den gesetzlichen Handlungsbedarf auf. Bei derzeitiger Rechtslage werden die Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten in den jeweiligen Unternehmen alleine gelassen und müssen in jedem Einzelfall ihre Rechte durchfechten. Der Gesetzgeber muss seiner Schutzfunktion für die Beschäftigten gerecht werden.
Notwendig ist hier eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Zweifelhafte Werkvertragskonstruktionen wie im Fall Daimler müssen von vornherein ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber muss endlich Scheinwerkverträge effektiv verhindern. Wir fordern, dass zukünftig der Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt. Gleichzeitig fordern wir klare Kriterien und Definitionen, wie Werkverträge ausgestaltet werden dürfen.
Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei Leiharbeit und Werkverträgen müssen ausgeweitet werden. Auch hier darf Mitbestimmung nicht von der Durchsetzungskraft der Betriebsräte abhängen, sondern muss in den entsprechenden Gesetzen verbindlich festgeschrieben werden.