Inhalt

04.02.2022

Rechtssichere Lösung für KfW-Gebäudeförderung

Nach der Ankündigung des vorläufigen Stopps der KfW-Förderung war die Aufregung in der vergangenen Woche verständlicherweise groß. Jetzt hat sich unser grüner Wirtschafts- und Klimaschutzminister, Robert Habeck, gemeinsam mit den anderen Ministerien auf eine Lösung verständigt. Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen und förderfähig sind, werden weiterhin genehmigt. Damit wahren wir Planbarkeit und Rechtssicherheit. Die Anschlussförderung wird an ökologisch sinnvollen Kriterien neu ausgerichtet.

Die Bundesregierung musste Anfang der vergangenen Woche einen vorläufigen Stopp bei der Neubauförderung des Effizienzhausstandards 55 und 40 sowie der Sanierungsprogramme verhängen. Denn im Januar gab es eine enorme Antragsflut, die zu einem Fördervolumen führte, das die bereit gestellten Mittel weit überschritten hat. Zu diesem „Run“ insbesondere auf die EH55-Neubauförderung kam es, weil die Vorgängerregierung im November 2021 das Ende des Förderprogramms angekündigt hatte und es verschlafen hatte, die Förderkriterien sinnvoll zu verändern. Konkret bedeutet dies, dass die alte Regierung viel zu lange den Baustandard gefördert hat, der sich längst am Markt durchgesetzt und einen nur geringen ökologischen Nutzen hatte. Der kurzfristige Stopp hätte also vermieden werden können, wären die Förderprogramme rechtzeitig modernisiert worden.

Es ist gut, dass wir jetzt eine rechtssichere Lösung im Sinne der Antragsteller:innen erzielt haben. Jetzt muss es darum gehen, neue energie- und klimapolitisch sinnvolle Förderstrukturen aufzusetzen. Für das laufende Jahr wird beim EH40-Standard ein befristetes Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen eingeführt. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.