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22.09.2016

Rede: Gesetz zur Leiharbeit ist eine Mogelpackung

 

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird versprochen, aber von Equal Pay nach frühestens neun Monaten wird kaum jemand profitieren. Ministerin Nahles verspricht auch, dass Leiharbeit von den Betrieben nur vorübergehend genutzt werden kann. Die Höchstüberlassungsdauer gilt aber nur für Leiharbeitskräfte. Die Betriebe aber können wechselnde Leiharbeitskräfte dauerhaft einsetzen. So wird der Missbrauch von Leiharbeit nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert. Wir Grünen kritisieren das Gesetz zur Leiharbeit und Werkverträgen scharf und haben deshalb einen eigenen Antrag eingebracht. 

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn:

Als nächste Rednerin hat Beate Müller-Gemmeke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen wurde lautstark angekündigt. Dann haben wir lange auf den Referentenentwurf warten müssen. Kaum war er da, wurde er schon wieder zurückgezogen. Es wurde gestritten, neu verhandelt. Der Gesetzentwurf wurde zu einer unendlichen Geschichte. Jetzt liegt der Gesetzentwurf tatsächlich auf dem Tisch. Das müsste eigentlich eine gute Nachricht sein, aber nein, es ist keine gute Nachricht. Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Mogelpackung; denn er wird seiner eigenen Zielsetzung in keiner Weise gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Katja Mast (SPD): Er verbessert die Situation der Menschen!)

Wir haben allein bei der Leiharbeit vier wesentliche Kritikpunkte.

Erstens. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Leiharbeitskräfte gestärkt werden, und auch ihre Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden. Das ist bitternötig, denn die Leiharbeitskräfte verdienen weniger als das Stammpersonal. Erreichen möchte das Ministerin Nahles mit Equal Pay. Das hört sich gut an, doch gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt es mit diesem Gesetzentwurf frühestens erst nach neun Monaten und mit besonderen Tarifverträgen sogar erst nach 15 Monaten. Was hat das mit der Realität zu tun? Wir alle wissen doch, dass Dreiviertel der Leiharbeitsverhältnisse nicht länger als neun Monate dauern. Danach sind die Menschen entweder wieder arbeitslos oder sie sind in einer neuen Zeitberechnung bei einem anderen Entleihbetrieb. Dennoch reden Sie von guter Arbeit und einem fairen Lohn. Das ist wirklich dreist, denn von Equal Pay wird kaum jemand profitieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Katja Mast (SPD): Beate, du weißt es besser! Durch die Tariföffnung profitieren die Leute viel früher!)

Zweitens. Frau Ministerin, Sie versprechen auch, dass die Betriebe zukünftig nur zeitlich begrenzt, also nur vorübergehend, bei Auftragsspitzen Leiharbeit einsetzen können. Deswegen wird die Höchstüberlassungsdauer eingeführt. Diese gilt aber nur für Leiharbeitskräfte. Sie dürfen nur noch 18 Monate vorübergehend in ein und demselben Betrieb eingesetzt werden. Die Betriebe können aber munter immer wieder neue wechselnde Leiharbeitskräfte auf dem gleichen Arbeitsplatz einsetzen. Das führt natürlich zu neuen Drehtüreffekten. Das führt auch zu einem Personalkarussell, das sich dauerhaft drehen kann. Damit verkehrt sich die Zielsetzung in ihr Gegenteil.

(Katja Mast (SPD): Das sind doch die Argumente der Ministerin!)

Das ist eindeutig eine Verschlechterung. Das ist Etikettenschwindel. Aus „vorübergehend“ wird für die Betreibe „dauerhaft“. So wird der Missbrauch in der Leiharbeit nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert, und das geht gar nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Drittens. Die Höchstüberlassungsdauer kann durch einen Tarifvertrag der Einsatzbranchen verlängert werden, also unterschiedlich lang. Es gibt auch noch Betriebsvereinbarungen, danach sind maximal 24 Monate möglich. Der öffentliche Dienst und kirchliche Einrichtungen können zudem eigene Regelungen vereinbaren. Wer blickt da eigentlich zukünftig noch durch? Wie kann das alles überprüft werden? Wer macht das eigentlich? Wie kommen die Leiharbeitskräfte zu ihrem Recht? Im Mittelpunkt stehen hier allein die Interessen der Wirtschaft. Das ist einfach nicht fair.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Viertens. Mit dem Gesetz sollen die Tarifverträge und die Sozialpartnerschaft gestärkt werden. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz, dass auch nichttariflich gebundene Betriebe durch Bezugnahme von der Höchstüberlassungsdauer und von Equal Pay abweichen können und so von den Tarifverträgen profitieren. Wie passt das zusammen? Mit der Bezugnahme befördern Sie doch glatt das Gegenteil. In diesem Gesetzentwurf laufen die Ziele und die Regelungen so dermaßen auseinander, dass es nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Klaus Ernst (DIE LINKE): Ein Skandal ist das!)

Sehr geehrte Regierungsfraktionen, wir Grüne wollen im Gegensatz zu Ihnen den Missbrauch in der Leiharbeit tatsächlich verhindern und haben dazu eine einfache und zugleich effektive Lösung. Flexibilität hat ihren Preis. Leiharbeit muss sich für die Unternehmen, aber auch für die Leiharbeitskräfte auszahlen. Deshalb fordern wir Equal Pay ab dem ersten Tag und einen Flexibilitätsbonus von 10 Prozent. Über den Preis macht Leiharbeit dann betriebswirtschaftlich auch nur vorübergehend Sinn, und zwar ganz ohne bürokratische Höchstüberlassungsdauer. So entsteht eine faire Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Leiharbeitskräfte. Diese Regelungen sind eindeutig, zielführend und vor allem gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE))

Zum Thema Werkverträge und zum neuen § 611a BGB brauche ich eigentlich gar nicht viel zu sagen. Es gibt keine Kriterien mehr, und auch die Beweislastumkehr wurde herausverhandelt. Bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Arbeit wird sich nicht viel verändern. Notwendig wären klare, an eine moderne Arbeitswelt angepasste Kriterien, die gezielt Scheinselbstständigkeit verhindern, aber die echten Selbstständigen in ihrer Tätigkeit nicht behindern. Diese Chance wurde einfach verpasst.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ganz wichtig: Mit dem Gesetz sollen auch die zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen und somit illegale Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden. Dabei geht es insbesondere um den Rettungsschirm mit der Verleiherlaubnis, der Unternehmen bei Scheinwerkverträgen vor Rechtsfolgen schützt. Hier wird es richtig abenteuerlich und auch dreist: Der Rettungsschirm wird abgeschafft – das ist gut -; aber durch die Hintertür wird mit der Verzichtserklärung gleich wieder ein neuer Rettungsschirm eingeführt. Fremdfirmen halten ihren Beschäftigten zukünftig routinemäßig eine Verzichtserklärung unter die Nase. Ist diese Erklärung unterschrieben, verlieren die Werkvertragskräfte all ihre rechtlichen Ansprüche; denn sie können ja nicht mehr gegen illegale Leiharbeit klagen. Die Unternehmen sind aber wieder fein heraus. Auch hier gilt: Was als Reformvorhaben daherkommt, ist in Wirklichkeit die Legitimation des Missbrauchs von Werkverträgen. Das ist nichts anderes als Etikettenschwindel, und das kritisieren wir scharf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir Grünen fordern in unserem Antrag eindeutige Kriterien zur Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen, und zwar im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir wollen den Rettungsschirm tatsächlich abschaffen. Wir fordern auch mehr Mitbestimmung, konkret ein Zustimmungsverweigerungsrecht für die Betriebsräte. Wir wollen auch ein Verbandsklagerecht. Das sind wirkungsvolle Maßnahmen, um den Missbrauch bei Werkverträgen tatsächlich zu verhindern.

Mein Fazit ist also: Das Gesetz verspricht viel, aber Anspruch und Wirklichkeit gehen weit auseinander. Ich sage es noch einmal: Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert. Das vorliegende Gesetz ist eine Mogelpackung. Gehen Sie zurück auf Start, und sorgen Sie endlich für mehr Gerechtigkeit!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

 

Rede: Gesetz zur Leiharbeit und Werkverträge

Antrag: Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern