Wir fordern mit einem Antrag, dass die Unternehmen und der öffentliche Dienst verpflichtet werden, Homeoffice zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage dafür gibt es seit 1.1.2021 mit dem §18 Abs 3 Arbeitsschutzgesetz. Damit kann der Bundesarbeitsminister – ohne Regierung und ohne Bundesrat – bei einer Pandemie eine Rechtsverordnung erlassen. Diese Verpflichtung wäre wichtig, damit die Infektionszahlen nicht weiter steigen und damit die Beschäftigten besser vor dem fiesen Virus geschützt werden.
Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!
Der Lockdown schränkt die Menschen gerade stark ein. Schulen und Kitas sind geschlossen, Restaurants und Theater auch. Die Menschen müssen in Zeiten von Corona auf viel verzichten, insbesondere auf Kontakte und Begegnungen. Die Wirtschaft aber bleibt in großen Teilen unangetastet. An vielen Orten wird gearbeitet, als gäbe es keine Pandemie. Und genau das können viele Menschen einfach nicht mehr verstehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig sind die Infektionszahlen extrem hoch, die Intensivstationen sind voll, und immer mehr Menschen sterben. Wir müssen also diese Coronwelle endlich brechen, und das geht nur, wenn wir die Kontakte noch mehr reduzieren. Deshalb fordern wir heute eine Arbeitsschutzverordnung, mit der die Arbeitgeber verpflichtet werden, Homeoffice zu ermöglichen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mehr Homeoffice reduziert nicht nur die Kontakte. Homeoffice führt auch dazu, dass die öffentlichen Verkehrsmittel leerer werden. So werden auch diejenigen geschützt, die weiterhin zu ihrem Arbeitsplatz fahren müssen, weil sie eben im Krankenhaus, bei der Polizei oder im Supermarkt arbeiten. Mehr Homeoffice in den Unternehmen und natürlich auch im öffentlichen Dienst schützt uns als Gesellschaft und insbesondere auch solidarisch die Beschäftigten, die eben nicht im Homeoffice arbeiten können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen die Beschäftigten natürlich nicht verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten. Wer nicht will und wegen der Art der Tätigkeit nicht kann, muss stattdessen im Unternehmen den bestmöglichen Infektionsschutz erhalten. Wer aber zu Hause arbeiten kann und will, der soll auch tatsächlich die Möglichkeit bekommen, im Homeoffice zu arbeiten. Genau das ist unsere zentrale Forderung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Natürlich wissen wir, dass es viele Unternehmen gibt, die den Infektionsschutz supergut beachten und Homeoffice ganz selbstverständlich anbieten. Aber es gibt auch Unternehmen, die ihren Beschäftigten keine Wahl lassen, und das sind in Zeiten von Corona zu viele. Das Magazin „Zeit Online“ hat gefragt: „Müssen Sie weiterhin ins Büro?“ In kurzer Zeit, in wenigen Stunden, haben mehr als 1 000 Menschen darauf geantwortet, in den meisten Fällen mit Ja. Die Aussagen waren etwa: Wir müssen ins Büro, aber ohne eine Begründung, warum. – Man macht Druck auf uns, dass wir präsent sind. – Ich gehöre zur Risikogruppe und muss trotzdem im Büro arbeiten. – Und – ganz wichtig; Zitat -: „Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wird Homeoffice hier nicht erlaubt werden.“ Genau diese Unternehmen brauchen klare politische Vorgaben, und zwar eine Arbeitsschutzverordnung; denn sie lassen sich von Appellen allein nicht beeindrucken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist wichtig, denn Homeoffice kann die Corona-Infektionen signifikant reduzieren. Das haben die Ökonomen von der Universität Mannheim gezeigt: 1 Prozent mehr Homeoffice senkt die Infektionsrate um 4 Prozent bis 8 Prozent. Wenn heute genauso viele Beschäftigte zu Hause arbeiten würden wie im ersten Lockdown im März/April letzten Jahres, dann könnte die Infektionsrate halbiert werden. Homeoffice ist also eine Chance, und die sollten wir nutzen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir mehr Homeoffice fordern, dann stellen wir natürlich nicht alle Unternehmen unter Generalverdacht, und wir wollen auch keinen wirtschaftlichen Lockdown. Im Gegenteil: Wir wollen damit die Zahl der Kontakte reduzieren und gleichzeitig die Wirtschaft am Laufen halten. So kommen wir schneller durch die Pandemie. Das muss doch unser gemeinsames Ziel sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz gibt es seit dem 1. Januar 2021, also seit 14 Tagen, eine Rechtsgrundlage, mit der das Arbeitsministerium ohne Bundesregierung und ohne Bundesrat eine solche Verpflichtung zum Homeoffice ganz schnell umsetzen könnte, und zwar bundesweit und damit einheitlich. Also, bitte nutzen Sie diese Möglichkeit! Bitte nutzen Sie Homeoffice zur Bekämpfung der Corona-Pandemie!
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Rede: Homeoffice in der Corona-Pandemie
Antrag: Homeoffice-Gebot und Arbeitsschutz in der Pandemie konsequent durchsetzen