Bundesarbeitsministerin von der Leyen spielt wieder einmal Ankündigungsministern. Heute verspricht sie Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen. Ich meine, es wird, wenn überhaupt, wieder einmal Placebo-Maßnahmen geben. Entscheidend sind aber gesetzliche Regelungen, die das Grundproblem angehen, denn Scheinwerkverträge sind nichts anderes wie Tarifflucht.
Zu den Ankündigungen von Bundesministerin von der Leyen gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Problembewusstsein zu zeigen und halbherzige Ankündigungen sind zu wenig. Notwendig sind umfassende Maßnahmen und ernsthafte Anstrengungen, die Tendenz zu zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen zu stoppen. Denn die Zersplitterung von Belegschaften durch Werkverträge und Leiharbeit schwächt die Gewerkschaften und geht zu Lasten der Beschäftigten.
Wir brauchen zu allererst eindeutige Kriterien zur Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. Wenn die gleichen Tätigkeiten auf demselben Betriebsgelände per Werkvertrag vergeben werden, dann entsteht eine Konkurrenzsituation bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Unter solchen Voraussetzungen muss zukünftig der Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt. Dazu brauchen die Betriebsräte umfassende Mitbestimmungsrechte.
Die Ankündigung von Ministerin von der Leyen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch Werkverträge prüfen soll, ist eine Placebo-Maßnahme. Abgesehen davon, dass nicht nur Leiharbeitsfirmen Scheinwerkverträge anbieten, kann die BA diese Kontrollen gar nicht leisten. Schon heute funktionieren die Kontrollen der Leiharbeit nicht ausreichend. Wir bleiben dabei, dass die Kontrolle der Leiharbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen werden sollte, denn die FKS ist dafür ausgebildet und sie hat auch die notwendigen Prüfbefugnisse. Damit zukünftig Werkverträge ausreichend kontrolliert werden kann, muss die FKS personell besser ausgestattet werden.
Vor allem muss sich die Ministerin endlich dem Grundproblem annehmen. Mit Scheinwerkverträgen und Leiharbeit werden tarifliche Standards unterlaufen. Es ist nichts anders als Tarifflucht für Teile der Beschäftigten. Dieses Lohndumping muss gestoppt werden. Alle Beschäftigten müssen gleich bezahlt werden. Wir brauchen endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Darüberhinaus soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen geöffnet werden für mehr branchenspezifische Mindestlöhne. Weiter müssen die Rahmenbedingungen für mehr allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge erleichtert werden, damit Tariflöhne für alle Beschäftigten einer Branche gelten. Diese Regelungen schützen die Beschäftigten und die tariftreuen Betrieben gleichermaßen. Tarifflucht darf sich nicht mehr lohnen.