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18.09.2021

Schriftliche Frage: Wie wirkt das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie?

Mit einer schriftlichen Frage hatte ich bei der Bundesregierung nachgefragt, wie das Verbot von Werkverträgen in der Leiharbeit, das ab 1.1.2021 in Kraft trat, bisher gewirkt hat. Dabei zeigte sich ein altbekanntes Problem: Die Bundesregierung weiß es nicht.

Daten zur Anzahl der Beschäftigten aus Werkverträgen, die direkt in Betrieben der Fleischindustrie angestellt wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor, da Werkverträge statistisch nicht erfasst werden“, antwortete mir die Bundesregierung. Zwar bestätigen auch Gewerkschaften und Presseberichte die Vermutung, dass das Verbot von Werkverträgen positiv wirkt: Keine Subunternehmer-Ketten mehr, dafür mehr Festanstellung. Genau das war beabsichtigt. Die Bundesregierung weiß das aber nicht wirklich. Das Gesetz soll erst 2023 evaluiert werden. Reichlich spät, wie ich finde. Wie so oft zeigt sich ein Kernproblem, wenn es um prekäre Beschäftigung geht: Prekäre Arbeitsformen laufen viel zu oft unter dem Radar und werden gar nicht richtig erfasst. Hier muss künftig nachgebessert werden.

Genaue Zahlen gab es lediglich zur Verbreitung der Leiharbeit. Die spielt offensichtlich in der Fleischindustrie keine allzu große Rolle. Seit Anfang des Jahres wurden bundesweit lediglich 302 neue Leiharbeitskräfte gemeldet.

 Antwort zum Werkvertragsverbot