Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor im Strafgesetz – im § 218 – geregelt und gelten rechtlich als Unrecht. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Grundrechten und dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Frauen sollen selbst über ihren Körper entscheiden dürfen – ohne Stigmatisierung, ohne strafrechtliche Konsequenzen und ohne Bevormundung. Deshalb haben wir – 236 Abgeordnete – fraktionsübergreifend zwei Gruppenanträge zur Neuregelung der Schwangerschaftsabbrüche im Bundestag eingereicht, die morgen noch vor den Neuwahlen beraten werden.
Künftig soll der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst und ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Damit würde ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig bleiben, ohne dass Frauen kriminalisiert werden. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, jedoch entfällt die bisherige Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Der neue § 218 soll sich nur noch mit Fällen befassen, in denen ein Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgt – denn das bleibt strafbar.
Warum ist das wichtig?
Frauen sollen nicht durch veraltete strafrechtliche Regelungen unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Regelung im Strafgesetzbuch vermittelt, dass ein Schwangerschaftsabbruch ein Verbrechen sei – ein Relikt vergangener Zeiten, das nicht mehr zu einer modernen Gesellschaft passt. Es geht hier um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung. Frauen sind selbstbestimmte Individuen, die in der Lage sind, verantwortungsbewusst und reflektiert über ihr Leben und ihren Körper zu entscheiden. Sie brauchen keine Bevormundung durch Gesetze, die sie unter Generalverdacht stellen.
Bessere Versorgung für Frauen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die medizinische Versorgungslage. Die Zahl der Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich in den letzten 20 Jahren fast halbiert – nicht zuletzt wegen der gesellschaftlichen Stigmatisierung und rechtlichen Unsicherheiten. In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe Versorgung oft kaum möglich. Das wollen wir ändern, indem die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche künftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Meine Haltung
Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist eine Frage der Gerechtigkeit, des Respekts und der Anerkennung der Selbstbestimmung von Frauen. Frauen haben das Recht, über ihren Körper selbst zu entscheiden – ohne gesellschaftliche Stigmatisierung, strafrechtliche Hindernisse oder Bevormundung. Das Strafgesetzbuch war nie der richtige Ort, um über Schwangerschaftsabbrüche zu urteilen. Wir wollen nicht länger akzeptieren, dass Frauen durch veraltete Gesetze in ihrer Freiheit und ihren Rechten eingeschränkt werden. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist mit großem emotionalem Druck verbunden und wird niemals leichtfertig getroffen. Diese Reform ist überfällig, denn es geht um Respekt, Unterstützung und um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit. Es braucht einen gesetzlichen Rahmen, der die Würde der Frauen achtet und sie in einer zutiefst persönlichen Angelegenheit unterstützt.