Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die pandemiebedingte Homeoffice-Pflicht vorbehaltlich der Corona-Lage ab dem 20. März entfallen soll. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Möglichkeit zum Homeoffice eingeschränkt wird. Die Beschäftigten müssen auch nach Auslaufen der Homeoffice-Pflicht die Freiheit haben, weiterhin im Homeoffice arbeiten zu können. Denn Homeoffice hilft, dass Arbeit besser ins Leben passt.
Wir werden jetzt zügig die im Koalitionsvertrag verankerte Erörterungspflicht für Homeoffice umsetzen. Damit wollen wir auch nach dem Auslaufen der pandemiebedingten Homeoffice-Pflicht den Beschäftigten die Freiheit geben, weiterhin im Homeoffice arbeiten zu können. Nach dem Willen der Koalition sollen Arbeitgeber dem Wunsch der Beschäftigten künftig nur dann widersprechen können, wenn Homeoffice aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Das ist nötig, denn Homeoffice sorgt dafür, dass Arbeit besser ins Leben passt. Damit stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglichen mehr Freizeit durch weniger Pendelei und reduzieren den Verkehr. Auch aus ökologischer Sicht macht es Sinn, die derzeitige Homeoffice-Regelung nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. Homeoffice ist aktiver Klimaschutz, der die Gesellschaft wenig kostet.