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22.05.2012

Tarifabschluss für Leiharbeit ist keine Alternative zu Equal Pay

Für die Leiharbeit sollte eine tarifliche Equal Pay-Regelung verhandelt werden. Jetzt liegt das Ergebnis vor. Natürlich ist jede Verbesserung gut für die Beschäftigten, aber dennoch ist es mir zu wenig. Mein Ziel ist weiterhin – gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Leiharbeit soll Auftragsspitzen abfedern – nicht mehr und nicht weniger. Die politische Diskussion geht also weiter.

Zum Tarifabschluss in der Leiharbeit in der Metallbranche erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Der Tarifabschluss in der Leiharbeit ist enttäuschend. Equal Pay geht anders. Die Tarifpartner hatten von der Bundesregierung den Auftrag, eine tragfähige tarifliche Equal-Pay-Regelung zu verhandeln. Das Ergebnis bleibt weit hinter dem Anspruch zurück.

Die Steigerung des Entgelts durch den Branchenzuschlag ist zu gering. Leiharbeitskräfte erhalten nach drei Monaten lediglich einen Zuschlag von 20 Prozent. Dies ist viel zu niedrig und hilft auch nur wenigen, da ungefähr 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit nach drei Monaten schon enden. Vor allem ist ein Branchenzuschlag in Höhe von 50 Prozent nach neun Monaten keine faire Lösung und schlussendlich ist ein Branchenzuschlag noch kein Equal Pay.

Notwendig ist zusätzlich eine betriebliche Einsatzzulage. Nur eine tarifliche Regelung mit den drei Säulen – Grundlohn, Branchenzulage und betriebliche Einsatzzulage – wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gerecht.

Nicht nachvollziehbar ist die lange Laufzeit des Tarifvertrags bis 2017. Damit wird eine echte Equal Pay-Regelung weit in die Zukunft verschoben.

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass Leiharbeitskräfte den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften erhalten sollen. Damit geht die Diskussion zu Equal Pay in der Leiharbeit weiter.